Zu TOP 2
a) Außengastronomie
• Kein Negativtest mehr, ab einer Inzidenz von unter 35. Bei einer Inzidenz über 35 muss ein Negativtest vorliegen, da der Gast im Zweifel (wetterbedingt oder sanitäre Einrichtungen) in den Innenbereich wechselt
• Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung begrenzt auf den Innenbereich (zum Beispiel Aufsuchen der sanitären Anlagen).
• Private Feiern mit einem geschlossenen Personenkreis von einer Inzidenz von mehr als 50 unzulässig.
• Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 sind Privatfeiern mit einem geschlossenen Personenkreis im Außenbereich mit bis zu insgesamt 50 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz von nicht mehr als 35 sind Privatfeiern mit einem geschlossenen Personenkreis bis zu 100 Personen zulässig.
Die Sperrzeit gilt immer für die Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr des folgenden Tages (gesonderte Regelungen vor Ort bleiben unberührt).
b) Innengastronomie
• Bei einer Inzidenz von mehr als 50 beträgt die zulässige Personenkapazität 50 % des Betriebes
• Die Bewirtung ist ausschließlich an Tischen zulässig.
• Ein Negativtest muss vorgelegt werden.
• Private Feiern sind unzulässig.
• Bei der Inzidenz von mehr als 35 aber unter 50 bleibt es bei der 50-prozentigen Personenkapazität.
• Es muss ein Negativtest vorgelegt werden.
• Private Feiern sind weiterhin unzulässig.
• Mit einer Inzidenz von unter 35 entfällt die Vorlage eines Negativtestes.
• Private Feiern mit einem geschlossenen Personenkreis sind auch im Innenbereich bis zu 100 Personen zulässig.
c) touristische Beherbergung
• Bei einer Inzidenz über 50 gilt eine Kapazitätsauslastung von 60 %.
• Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 gilt eine Kapazitätsgrenze von 80 %.
• Bei einer Inzidenz von 35 bis 50 dürfen Schwimmbäder und Saunen für zulässig beherbergte Gäste geöffnet werden; bei einer Inzidenz über 50 ist die Nutzung von Schwimmbädern und Saunen untersagt.
• Die eintägige Wiederbelegungssperre für Ferienwohnungen und –-häusern ist geblieben.
• Das gleiche gilt für den Negativtest bei Anreise sowie 2-maliger Testung innerhalb einer Aufenthaltswoche.
Achtung: Bitte beachten Sie immer, dass die jeweilige Stufe erst dann greift, wenn es eine Allgemeinverfügung Ihres Landkreises\kreisfreie Stadt\Region gibt. Dieser legt fest, ab welchem Datum die Regelungen aus dem Stufenplan greifen.
Ein kleiner Vorgeschmack auf das Wangerland Horumersiel sehen Sie auf der unserer Webcam vom Hotel Leuchtfeuer Horumersiel zum Dorfplatz in Horumersiel.
Das Wangerland Horumersiel Hooksiel ist zu jeder Jahreszeit eine Reise wert. Hier eine Auswahl der schönsten Veranstaltungen.
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